Begleiteter Umgang
Kinder haben ein Recht auf beide Eltern (Art. 9 UN-Kinderrechtskonvention). Dieses wichtige Kinderrecht ist die Grundlage für den Kinderschutzbund BV Halle (Saale) e.V. Begleiteten Umgang anzubieten. Denn damit ermöglichen wir Familien, die nicht mehr zusammenleben, weiterhin den Kontakt und die persönliche Beziehung zu den Kindern aufrechtzuerhalten, wenn sie dies aus eigenen Kräften nicht können. Begleiteter Umgang steht im Einklang mit dem Selbstverständnis des DKSB, das Recht aller Kinder auf eine gewaltfreie Erziehung und auf Beteiligung an allen sie betreffenden Entscheidungen zu verwirklichen.
Als DKSB stellen wir das Interesse der Kinder in den Mittelpunkt. Mit dem Angebot des Begleiteten Umgangs wollen wir mithelfen, das Recht der Kinder auf beide Eltern umzusetzen. Er bietet die Chance, dass in der Zusammenarbeit mit kompetenten Berater*innen Ängste, Sorgen, Wut und Hass in einem anderen Licht erscheinen und Kontakte zum Kind in Begleitung Dritter gepflegt werden können.